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MANGOPAY RAHMENVERTRAG ZUR AUSGABE, VERWALTUNG UND BEREITSTELLUNG DER ELEKTRONISCHEN WÄHRUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der elektronischen Währung

Fassung vom 27/11/2020

Geschlossen zwischen:

Dem Kunden der Website, einer juristischen Person oder natürlichen Person, eingetragen im Handelsregister (bzw. im nationalen Gewerberegister oder jedem vergleichbaren Berufsverband) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, der in seinem Namen ausschließlich für gewerbliche (kommerzielle, industrielle, handwerkliche, freie) Zwecke handelt,

nachfolgend der „Nutzer“bzw. „gewerbliche Nutzer“ genannt,

oder

Dem Kunden der Website, einer natürlichen Person, wohnhaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, der in seinem eigenen Namen ausschließlich für nicht gewerbliche Zwecke handelt,

nachfolgend der „Nutzer“bzw. „Endverbraucher“ genannt einerseits,

und

MANGOPAY SA, Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts, mit einem Kapital von 12.700.000 Euro, mit Firmensitz in 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxemburg und eingetragen im luxemburgischen Handels- und Firmenregister unter der Nummer B173459, berechtigt zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Europäischer Wirtschaftsraum im freien Dienstleistungsverkehr, als E-Geld-Institut zugelassen von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CSSF), 283 route d’Arlon L-1150 Luxemburg, www.cssf.lu,

nachfolgend der „Emittent“genannt, einerseits,

nachfolgend einzeln eine „Partei“ oder zusammen die„Parteien“ genannt.

Hinweis
Der Nutzer wird aufgefordert, den ihm vom Händler übermittelten vorliegenden Rahmenvertrag vor dessen Annahme aufmerksam zu lesen. Er wird aufgefordert, ihn auf einen dauerhaften Datenträger je nach Verfahren, das ihm vom Händler angeboten wird, zu laden. Standardmäßig erfolgt die Kommunikation mit dem Emittenten stets über den Anbieter entsprechend den in den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Website vorgesehenen Modalitäten, außer wenn eine gesonderte Kommunikationsart im Vertrag vorgesehen ist.

1. Begriffsbestimmungen

Zum Zwecke des vorliegenden Vertrag werden die Begriffe wie folgt definiert:
„Authentifizierung“:
bezeichnet die vom Anbieter festgelegten Verfahren zur Überprüfung der Identität des Nutzers oder der Gültigkeit eines Zahlungsauftrages. Diese Verfahren umfassen die Nutzung personalisierter Sicherheitsmerkmale und Identifikationsdaten.
„Starke Authentifizierung“:
bezeichnet die vom Händler festgelegten Authentifizierungsverfahren, die den Anforderungen der EU-Richtlinie 2015/2366 vom 25. November 2015 entsprechen. Diese starke Authentifizierung enthält unter anderem Elemente, die die Herstellung einer dynamischen Verbindung zwischen Vorgang, Betrag und Zahlungsempfänger ermöglichen.
„Banken“:
bezeichnen die Kreditinstitute, die die vom Emittenten beschafften Gelder, die dem im Umlauf befindlichen E-Geld entsprechen, aufbewahren. Die ausgewählten Institute sind bis dato Crédit Mutuel Arkéa und ING Luxembourg. Der Emittent behält sich die Möglichkeit vor, jedes weitere in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassene Kreditinstitut auszuwählen.
„Zahlungsempfänger“:
bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die in ihrem Namen handelt, vom Nutzer unter den Kunden der Website bestimmt, zulasten derer E-Geld im Rahmen eines Zahlungsvorgangs überwiesen wird. Jeder Zahlungsempfänger kann Nutzer im Sinne dieses Vertrags ab dessen Annahme des Rahmenvertrags werden vorbehaltlich der Annahme durch den Emittenten. In manchen Fällen kann der Zahlungsempfänger Händler gemäß den „Besonderen Bedingungen“ werden.
„Karte“:
bezeichnet die vom Nutzer eingesetzte Bank-, Zahlungs- oder Kreditkarte, um dem Emittenten Geldbeträge im Gegenzug zur Ausgabe von E-Geld. Diese Karte greift auf eines der folgenden Netze zu: Visa, MasterCard, CB, Amex.
„Konto“:
bezeichnet eine interne Referenz, die es dem Emittenten ermöglicht, in seinen Geschäftsbüchern die einzelnen Transaktionen zum Erwerb, zur Nutzung und Rückerstattung des E-Geldes festzustellen, die im Namen desselben Nutzers ausgeführt werden, und jederzeit den Betrag des verfügbaren von letzterem gehaltenen E-Geldes in Euro zu bestimmen. Das Konto darf auf keinen Fall mit einem Depotkonto, einem Girokonto oder Zahlungskonto gleichgestellt werden.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen der Website“:
bezeichnen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website, die zwischen Nutzer, der als Kunde der Website handelt, und Händler vereinbart werden, die unter anderem den Zugang zur Website regeln.
„Rahmenvertrag“:
bezeichnet diese allgemeinen Nutzungsbedingungen für für das E-Geld samt Antragsformular und Preisbedingungen, die die Nutzung der Dienstleistungen sowie die Kontoführung durch den Emittenten regeln. „Preisbedingungen“: bezeichnen die finanziellen Bedingungen, die zwischen Nutzer und Händler vereinbart wurden einschließlich der Kosten, die für diesen Rahmenvertrag zu entrichten sind. Dieses Dokument umfasst sämtliche Kosten für Erwerb, Nutzung und Verwaltung des E-Geldes, wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website vorgesehen.
„Händler“:
bezeichnet die ordnungsgemäß vom Händler beauftragte Körperschaft, die die Website betreibt, deren Kontaktdaten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegeben sind. Der Händler bereitet seine Kunden vor, erleichtert es ihnen und berät sie hinsichtlich des Abschlusses des Rahmenvertrags über dessen Website. Er begleitet seine Kunden im Laufe ihrer Beziehung mit dem Emittenten im Rahmen ihrer ausgeführten Zahlungsvorgänge und der Rückerstattung. Diesbezüglich stellt der Händler jedem Kunden einen Kundenservice für Zahlungsvorgänge in Anwendung dieses Vertrags zur Verfügung. Der Händler erfasst nicht den Geldbetrag mit Ausnahme der in den Preisbedingungen vereinbarten Kosten.
„Personalisierte Sicherheitsmerkmale“:
bezeichnen Händler dem Nutzer zu Authentifizierungszwecken bereitgestellte personalisierte Daten. Sie umfassen Identifikationsdaten sowie eventuell alle weiteren mit dem Authentifizierungsverfahren oder der starken Authentifizierung verbundenen Daten.
„Identifikationsdaten“:
bezeichnen den Kundenidentifikator und das Kennwort des Nutzers, die ihm den Zugang zu seinem persönlichen Bereich ermöglichen. „Personenbezogene Daten“: bezeichnet jede Information, die sich auf den Nutzer als natürliche Person oder auf eine juristische Person im Zusammenhang mit dem Nutzer als juristische Person bezieht (darunter ein Betriebsbeauftragter, ein tatsächlicher Zahlungsempfänger, eine befugte Person) im Sinne der EU- Verordnung 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten.
„Emittent“:
bezeichnet MANGOPAY SA, in Luxemburg von der Finanzmarktaufsichtsbehörde zugelassener E-Geld-Emittent unter der Referenz-Nummer 3812 und berechtigt zur Ausübung ihrer Tätigkeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Emittent erscheint auf der Liste der E-Geld- Institute, die abrufbar sind aufhttp://supervisedentities.cssf.lu/index.html?language=fr#Home
„Persönlicher Bereich“:
bezeichnet die Umgebung für den Nutzer, die auf der Website des Händlers zugänglich ist und ihm die Nutzung der Dienstleistungen ermöglicht.
„Antragsformular“:
bezeichnet das Formular, das von jedem Interessenten auszufüllen ist, der auf der Website bei der Registrierung zugängliche oder vom Händler bereitgestellte Dienstleistungen bestellen möchte.
„Identifikator“:
bezeichnet die für die Identifikation eines Nutzers durch den Emittenten notwendigen Daten für die Ausführung eines Zahlungsvorgangs, der aus einem Nutzer (gültige E-Mail-Adresse) besteht.
„Geschäftstag“:
bezeichnet einen Kalendertag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Frankreich und Luxemburg und jeden weiteren Tag, der als solcher vom Emittenten benannt wird.
„E-Geld“:
bezeichnet den verfügbaren Geldwert, der eine Forderung des Nutzers gegenüber dem Emittenten darstellt. Das E-Geld wird vom Emittenten gegen die Abgabe von entsprechenden Geldern in Euro (€) durch den Nutzer ausgegeben und bildet ein ausschließlich von den Zahlungsempfängern akzeptiertes Zahlungsmittel. Der Emittent bewahrt es in elektronischer Form auf seinem Server durch Eintragung in ein diesbezüglich eröffnetes Konto.
„Zahlungsmittel“:
bezeichnet andere Zahlungsmittel als die Karte, die auf der Website aufgelistet werden, wahlweise durch den Emittenten angeboten werden, damit dem Nutzer ermöglicht wird, ihm Geldbeträge zu übergeben im Gegenzug zur Ausgabe des E-Geldes.
„Zahlungsvorgang“:
bezeichnet die Überweisung von E-Geld zugunsten eines Zahlungsempfängers, der vom Nutzer auf der Website ernannt wird.
„Auftrag“:
bezeichnet die vom Nutzer dem Emittenten erteilte Anweisung gemäß dem im Rahmenvertrag vorgesehenen Verfahren zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs und/oder einer Rückerstattung.
„Bezahlseite“:
bezeichnet die von Payline gesicherte Seite, dem Dienstleister des Emittenten. Nur diese Adresse darf vom Nutzer als gültig betrachtet werden. Der Nutzer wird aufgefordert, grundsätzlich die Adresse oben auf der Seite zu überprüfen.
„Betroffener“:
bezeichnet den Nutzer als natürliche Person oder jede mit dem Nutzer verbundene natürliche Person (darunter ein Betriebsbeauftragter, ein tatsächlicher Zahlungsempfänger, eine befugte Person), deren personenbezogene Daten im Rahmen der Ausführung dieses Rahmenvertrages bearbeitet werden.
„Rückerstattung“:
bezeichnet die Überweisung bargeldloser Mittel durch den Emittenten im Auftrag des Nutzers, die voll oder teilweise dem verfügbaren von ihm gehaltenen E-Geld abzüglich etwaiger fälliger Kosten entsprechen.
„Dienstleistungen“:
bezeichnen die vom Emittenten für den Nutzer gelieferten Dienstleistungen zur Ausgabe, Verwaltung und Bereitstellung des E-Geldes wie in Artikel 5 dieses Vertrags beschrieben.
„Kundenservice des Händlers“:
bezeichnet die Abteilung, deren Kontaktdaten auf der Website erwähnt werden, bei der der Nutzer Informationen zum Rahmenvertrag erhält.
„Website“:
bezeichnet die Internetseite, die vom Händler betrieben wird, deren Ziel der Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen an Nutzer ist oder die Finanzmittelbeschaffung bei ihnen, oder die Verbindung der Zahlungsempfänger mit den Nutzern. Die Website hat API in den Farben der Marke einbezogen, um den Nutzer zu ermöglichen, über ein ausgegebenes und vom Emittenten zur Überweisung von Geldbeträgen an den ernannten Zahlungsempfänger verwalteten Zahlungsmittel zu verfügen.
„Dauerhafter Datenträger“:
bezeichnet jedes Medium, das es dem Nutzer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht. Es wird in der Regel in Form einer PDF-Datei angezeigt.
„Nutzer“:
bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die in ihrem Namen handelt, die E-Geld hält, das auf einem auf seinen Namen eröffnetes Konto registriert ist, um eine oder viele Zahlungsvorgänge auszuführen.

2. Gegenstand

Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Festlegung der Bedingungen, unter denen der Emittent dem Nutzer ein ausschließlich von den Zahlungsempfängern im Rahmen ihrer über die Website entstandenen Beziehungen im Gegenzug zu den in Artikel 9 beschriebenen Kosten dieses Vertrags.

Das angebotene Zahlungsmittel muss grundsätzlich vom Nutzer vorab bezahlt werden und ist nicht Gegenstand irgendeiner Vorauszahlung, eines Kredits oder Preisnachlasses. Es beruht auf dem vom Emittenten ausgegebenen und verwalteten E-Geld.

Der Emittent hat den Händler beauftragt, um den Kunden der Website dieses Zahlungsmittel anzubieten, den Abschluss dieses Vertrags zu erleichtern und die Nutzer im Laufe ihrer Beziehung mit dem Emittenten zu begleiten.

Nur der Rahmenvertrag ist maßgebend zwischen den Parteien im Streitfall.

3. Inanspruchnahme der Dienste

3.1. Anmeldemodalitäten

Der Rahmenvertrag wird im Fernabsatz nach den von der Plattform in den allgemeine Geschäftsbedingungen der Website vorgesehenen Modalitäten geschlossen. Damit der Rahmenvertrag online abgeschlossen werden kann, muss der Kunde unbedingt über folgende Geräte verfügen (Hardware und Software), für die er allein verantwortlich ist und die mit dieser Abschlussart vereinbar sind.

Standardmäßig erfolgt die Annahme des Rahmenvertrags im Fernabsatz über die Website und wird durch eine elektronische Unterschrift bestätigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vertragsunterzeichnung handschriftlich zu verlangen. Diesbezüglich muss er den vorliegenden Vertrag ausdrucken, ihn unterzeichnen und auf elektronischem Wege oder per Post an den Kundenservice des Händlers zurückschicken, deren Kontaktdaten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegeben sind.

Bei handschriftlicher Unterzeichnung gilt als Abschlussdatum des Rahmenvertrags das auf diesem angegebene Datum und mangels Datum das Eingangsdatum des Rahmenvertrags durch den Händler.

Die elektronische Unterschrift des Rahmenvertrags erfolgt über die Website. Das Abschlussdatum des Rahmenvertrags entspricht dem Datum, an dem der Kunde den ihm auf der Website angegebenen Prozess der elektronischen Unterschrift beendet.

Der zwischen den Parteien auf elektronischem Wege geschlossene Rahmenvertrag besitzt dieselbe Beweiskraft wie ein Rahmenvertrag in Papierform.

3.2. Vertragsunterlagen

Der Rahmenvertrag besteht aus:

  • den allgemeinen Nutzungsbedingungen für die elektronische Währung;
  • dem auf der Website verfügbaren Antragsformular;
  • vom Händler übermittelte Preisbedingungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der elektronischen Währung sowie die Preisbedingungen werden dem Nutzer auf der Website zur Verfügung gestellt und können auf einen dauerhaften Datenträger gemäß den auf der Website angegebenen Modalitäten heruntergeladen werden. Zu jedem Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses kann der Nutzer auf Antrag diese Unterlagen in Papierform erhalten.

Der Emittent hält den Zugang zu den Vertragsunterlagen für eine Dauer von fünf (5) Jahren ab dem Ende des Vertragsverhältnisses aufrecht. Der Emittent stellt diese Dienstleistung bei Ablauf der oben erwähnten fünfjährigen Frist ein.

4. Kontoeröffnung

4.1. Für die Anmeldung des Nutzers notwendigen Voraussetzungen

Jede natürliche Person, die mindestens 18 (achtzehn ) Jahre alt und geschäftsfähig ist, und jede juristische Person, ansässig und/oder eingetragen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, kann einen Antrag auf Kontoeröffnung sofern die natürliche Person auf der Website als Verbraucher oder als Gewerbetreibender aufgenommen ist. Die juristische Person kann nur als Gewerbetreibender aufgenommen werden.

Der Nutzer erklärt zum Zeitpunkt der Übertragung seines Anmeldeantrags beim Händler und während der gesamten Dauer des Rahmenvertrags:

  • dass er mindestens 18 (achtzehn) Jahre alt und geschäftsfähig ist;
  • dass er auf eigene Rechnung handelt;
  • dass alle bereitgestellten Informationen bei seiner Anmeldung aufrichtig, genau und aktuell sind.

4.2. Registrierungs- und Kontoeröffnungsverfahren

4.2.1. Informationen und Nachweise

Jeder Interessent muss nachfolgend aufgelistete Informationen und Unterlagen mittels Antragsformular dem Händler übertragen, falls diese Informationen und Unterlagen nicht bereits im Besitz des Händlers sind.

Der Interessent verpflichtet sich, die Informationen und Unterlagen entsprechend seiner Eigenschaft, das heißt als Gewerbetreibender oder Verbraucher, zu übertragen.

Für den Nutzer, natürliche Person und Verbraucher:

  • dessen Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland;
  • Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Nutzers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass);
Für den gewerbetreibenden Nutzer:
- für natürliche Personen:
  • deren Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitzland;
  • Original oder Kopie eines Auszugs aus dem Amtsblatt, nicht älter als drei Monate, der die Anmeldung als Gewerbetreibender oder im nationalen Gewerberegister bzw. jedem anderen Berufsverband bestätigt, von dem der Nutzer abhängig ist;
  • Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Nutzers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass).

- für juristische Personen:
  • seine Firmenbezeichnung, Unternehmensform, sein Kapital, Adresse des Firmensitzes, Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Liste der tatsächlichen Zahlungsempfänger wie beispielsweise von der Verordnung festgelegt;
  • Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, das nicht älter als drei Monate ist und die Eintragung im Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Dieses Dokument muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer, erwähnt unter 1° und 2° von Artikel R.123-54 des Handelsgesetzbuches oder deren Entsprechungen im ausländischen Recht;
  • beglaubigte Kopie der Satzung und etwaiger Beschlüsse, die den gesetzlichen Vertreter bestellen;
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls des oder der tatsächlichen Zahlungsempfänger(s);
  • Die Erklärung der tatsächlichen Zahlungsempfänger der juristischen Person, die mehr als 25 % halten, falls der Interessent seine Nutzungsberechtigten nicht im nationalen Register angemeldet hat oder dieser Pflicht nicht unterliegt.
Vom Nutzer kann ebenfalls verlangt werden, den Banknachweis eines auf seinen Namen bei einer Person auf seinen Namen eröffneten Kontos zu übermitteln, die unter 1° bis 6°a von Artikel L.561-2 des französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen erwähnt wird, erstellt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft.

Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Emittent sich vorbehält, vor jeglicher Registrierung und jederzeit während der Laufzeit des Rahmenvertrags ergänzende Unterlagen bezüglich des Nutzers, des tatsächlichen Zahlungsempfängers oder eines speziellen Zahlungsvorgangs zu fordern.

4.2.2. Beschränkung des Kontos

Je nach Beurteilung des Emittenten kann die Nutzung eines Kontos beschränkt sein, ohne dass der Emittent seine Entscheidung beim betroffenen Nutzer begründet. Die Funktionsweise des Kontos wird hauptsächlich beschränkt, da der Nutzer nicht sämtliche vom Emittenten erforderlichen Informationen und Unterlagen wie nachfolgend aufgelistet übermittelt hat. Diese Grenzen werden dem Nutzer durch den Händler angegeben.

4.2.3. Abschluss der Registrierung

Nachdem der Rahmenvertrag geschlossen wurde, muss der Nutzer sämtliche Informationen und Nachweise bereitstellen, die von ihm durch den Händler gefordert werden. Durch seine Zustimmung zu den Bedingungen des Rahmenvertrags akzeptiert der Nutzer, dass der Händler dem Emittenten seinen Anmeldeantrag als Nutzer und sämtliche von ihm erhaltenen Nachweise übermittelt.

Der Emittent darf als Einziger die Aufnahme eines Interessenten als Nutzer eines Kontos in dessen Namen annehmen. Diese Zustimmung wird dem Nutzer vom Händler durch jedes Mittel gemäß den auf der Website vorgesehenen Modalitäten mitgeteilt.

Der Emittent kann ohne Begründung oder Anspruch auf Entschädigung zugunsten des Nutzers einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos ablehnen. Diese Ablehnung wird dem Nutzer vom Händler durch jedes Mittel gemäß den auf der Website vorgesehenen Modalitäten mitgeteilt.

5. Funktionsweise des Kontos

5.1. Kauf von E-Geld

Der Erwerb von E-Geld kann per Karte (oder jedes sonstige vom Emittenten akzeptierte Zahlungsmittel) ausgeführt werden.

Wenn der Nutzer diesen Vorgang durchführen möchte, weist er sich auf der Website aus unter Angabe seines Benutzernamens (gültige E-Mail-Adresse) und seines Kennworts oder indem er sich über sein Facebook-Konto anmeldet.

Der Geldüberweisungsauftrag wird auf einer dafür bestimmten Bezahlseite übermittelt. Der Emittent kann für jede Zahlung die Eingabe eines einmaligen Codes fordern, der auf dem Mobiltelefon des Nutzers vom ausgebenden Karteninstitut mitgeteilt wird. Gegebenenfalls obliegt es dem Emittenten, jede Zahlung je nach seiner Beurteilung abzulehnen und ohne dass diese Entscheidung zu einer Entschädigung führen kann. Der Geldüberweisungsvorgang wird vom ausgebenden Karteninstitut durchgeführt. Jeder Einwand einer solchen Überweisung muss besagtem Institut gemeldet werden. Der Emittent ist nicht berechtigt, eine solche Überweisung zu stornieren. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Nutzer die Rückerstattung des E-Geldes gemäß Artikel 5.4 erhalten.

Die Registrierung für das E-Geld im Namen des Nutzers kann an den tatsächlichen Eingang der beschafften Gelder nach Abzug der in den Preisbedingungen vereinbarten Kosten geknüpft sein.

Angenommen, der Transfer der Gelder wird vom Emittenten der Karte infolge eines Einwands unabhängig vom angeführten Grund storniert, kann der Emittent nach Eingang der Information jeden Zahlungsvorgang aussetzen, das betroffene Konto schließen, jederzeit das Konto mit dem Betrag des E-Geldes belasten, der dem Geldbetrag entspricht, dessen Überweisung storniert wurde, und die vom Nutzer geschuldeten Beträge mit jedem Mittel einfordern.

5.2. Funktionsweise des Kontos

Das E-Geld wird auf unbestimmte Zeit auf dem Konto des Nutzers vom Emittenten unter den vereinbaren Preisbedingungen gespeichert.

Der Erwerb von E-Geld wird gegen Zahlung eines Geldbetrags, die vom Nutzer direkt beim Emittenten per Karte (oder jedes andere vom Emittenten akzeptierte Zahlungsmittel) angeordnet wird, auf dem Konto gutgeschrieben, nachdem die entsprechenden Kosten, wie von den Preisbedingungen vorgesehen, abgezogen wurden. Das auf diesem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird mit dem für Bezahlvorgänge verwendeten Betrag oder für eine Rückerstattung und anfallende Kosten, wie in den Preisbedingungen vorgesehen, im Auftrag des Nutzers belastet. Der Emittent ist berechtigt, jederzeit dieses Konto mit dem E- Geld-Betrag zu belasten, der den ausstehenden und fälligen in den Preisbedingungen vorgesehenen Kosten entspricht.

Das auf diesem Konto verfügbare E-Geld-Guthaben wird unverzüglich wie folgt angepasst:

  • ausstehende und fällige Kosten vom Nutzer des Kontos, dessen in Zahlung mit E-Geld erfolgt;
  • Aufträge, die an den Emittenten übermittelt wurden (oder im Gange sind) und sich auf das auf dem Konto gespeicherte E-Geld konzentrieren;
  • vom Emittenten im Gegenzug des Erwerbs von E-Geld auf dem Konto eingegangene Geldbeträge;
  • und jede Stornierung für eine der vorgenannten Transaktionen in Anwendung dieses Vertrags.

5.3. Nutzung des E-Geldes hinsichtlich der Ausführung eines Zahlungsvorgangs



Vor Übertragung eines Auftrags muss der Nutzer sicherstellen, dass er über einen ausreichenden Betrag verfügt, um den Betrag des Zahlungsvorgangs und die damit verbundenen Kosten wie in den Preisbedingungen vereinbart abzudecken.

Gegebenenfalls muss er genügend E-Geld gemäß Artikel 5.1 erwerben, bevor der Auftrag rechtsgültig an den Emittenten zur Ausführung übertragen werden kann. Der Nutzer darf E-Geld nur vorbehaltlich der tatsächlichen Zahlung des entsprechenden Geldbetrags besitzen. Das E-Geld darf auf keinen Fall auf Kredit ausgegeben werden. Wenn also der verfügbare Betrag in E-Geld zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags durch den Emittenten unter dem Betrag des Zahlungsvorgangs (Kosten eingeschlossen) liegt, wird der Auftrag automatisch vom Emittenten abgelehnt. Die Information zu dieser Ablehnung wird dem Nutzer auf der Website zur Verfügung gestellt. Diese Ablehnung kann zu Zusatzkosten gemäß den Preisbedingungen führen.

Die Übertragungsmodalitäten für einen Auftrag durch den Nutzer lauten wie folgt:

Wenn der Nutzer einen Zahlungsvorgang ausführen möchte, weist er sich aus in seinem persönlichen Bereich durch Angabe seiner Identifikationsdaten und gegebenenfalls durch Befolgen der Schritte einer starken Authentifizierung, die ihm angegeben werden. Er füllt das korrekte Formular auf der Bezahlseite aus und legt gegebenenfalls die vom Emittenten geforderten Nachweise vor. Das Formular muss folgende Elemente angeben: den Betrag des Zahlungsvorgangs in Euro (€), die Elemente zur Feststellung des Zahlungsempfängers, das Ausführungsdatum des Auftrags und jede weitere erforderliche Information.

Der Nutzer erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung für den Zahlungsauftrag durch Anklicken der Registerkarte „Validierung“ („Eingangsdatum“). Der Eingang des Zahlungsauftrags wird im persönlichen Bereich des Nutzers oder durch Eingang einer E-Mail bestätigt. Kein Auftrag kann vom Nutzer nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatum.

In manchen Fällen kann der Nutzer ein einziges Formular ausfüllen mit einem Transferauftrag des Geldbetrags, wie in Artikel 5.1 vorgesehen, und einem Auftrag zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs gemäß dem vorgehenden Absatz.

Ausführung des Auftrags:

Der Betrag der Zahlungsvorgänge wird um das verfügbare auf dem Konto eingetragene E-Geld reduziert, damit es zugunsten des Zahlungsempfängers nach den Anweisungen des Nutzers gutgeschrieben wird. So kann der Zahlungsempfänger ein Konto gemäß Artikel 4.2 eröffnen, damit er das E-Geld erhält, wenn er nicht bereits Nutzer ist. Das Geld, das dem verwendeten E-Geld entspricht, kann gegebenenfalls direkt auf ein Bankkonto überwiesen werden oder mit einer alternativen Zahlungsmöglichkeit im Namen des Zahlungsempfängers nach Eingang der Bankverbindung des Emittenten. Zu diesem Zweck muss der Zahlungsempfänger die IBAN und den SWIFT-Code bzw. vergleichbare Informationen des Bankkontos, dessen Inhaber er ist, sowie seine Adresse angeben. Dieses Konto muss von einem Bank- oder Zahlungsinstitut eröffnet werden, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist bzw. in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Aufträge spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingangsdatum des Auftrags durch den Emittenten ausgeführt werden (und zum vereinbarten Ausführungsdatum bei Termin- oder Daueraufträgen), wenn der Zahlungsempfänger über ein Konto verfügt.. Gegebenenfalls muss das Eingangsdatum auf die Eröffnung des Kontos bzw. auf den Tag der Erfassung der Bankverbindung durch den Emittenten verschoben werden.

Jeder nach 16 Uhr durch den Dienstleister eingegangene Auftrag gilt am folgenden Geschäftstag als eingegangen. Wenn das Empfangsdatum kein Geschäftstag ist, gilt der Auftrag am folgenden Geschäftstag als eingegangen.

5.5. Rücknahme eines Auftrags

Kein Auftrag kann vom Nutzer nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatum.

6. Berichtswesen

Der Nutzer verfügt in seinem persönlichen Bereich über einen Vorgangsstatus für das Konto. Er wird aufgefordert, aufmerksam Kenntnis von der Liste dieser Vorgänge zu nehmen. Der Nutzer erkennt an, dass einzig die vom Emittenten validierte Aufstellung der Zahlungsvorgänge als Anerkennung des Betrags von auf dem Konto verfügbarem E-Geld durch ihn gilt, wobei das Datum der Rechnungstellung auf der Aufstellung angegeben ist. Der Nutzer kann jederzeit auf seine persönliche Seite zugreifen, die auf der Website zum Richtbetrag des auf seinem Konto verfügbaren E-Geldes zugänglich ist.

Es wird festgehalten, dass bei jedem auf seinem Konto ausgeführten Zahlungsvorgang der Nutzer über folgende Informationen verfügt: Verwendungszweck des Zahlungsvorgangs, Feststellung des Nutzungsberechtigten, Betrag des Vorgangs, Eingangsdatum des Auftrags und gegebenenfalls die Kosten für die Ausführung dieses Vorgangs.

Der Emittent stellt dem Nutzer auf Antrag die monatlichen Kontoauszüge über die dreizehn (13) vorhergehenden Monate zur Verfügung.

7. Widerspruch zu den personalisierten Sicherheitsmerkmalen

Der Nutzer muss den Händler über den Verlust oder Diebstahl seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale, der Veruntreuung bzw. jeder nicht berechtigten Nutzung seines persönlichen Bereichs oder seiner Daten, sobald er Kenntnis davon hat, damit er die Sperrung beantragen kann. Diese Erklärung muss folgendermaßen erfolgen:

  • telefonisch den Kundenservice des Händlers unter der in den allgemeine Geschäftsbedingungen der Website angegebenen Nummer; oder
  • direkt per elektronischer Nachricht über das auf der Website zugängliche Kontaktformular.
Der Emittent führt über den Händler unverzüglich den Antrag auf Widerspruch des betroffenen Identifikators aus. Das Ereignis wird aufgezeichnet und zeitgestempelt. Eine Widerspruchsnummer mit Zeitstempel wird dem Nutzer übermittelt. Eine schriftliche Bestätigung dieses Widerspruchs wird über den Händler an den betroffenen Nutzer per elektronischer Nachricht gerichtet. Der Emittent übernimmt die Akten auf Verwaltungsebene und bewahrt 18 (achtzehn) Monate lang alle Spuren. Auf schriftliches Ersuchen des Nutzers und vor Ablauf dieser Frist übermittelt der Emittent eine Kopie dieses Widerspruchs.

Jeder Widerspruchsantrag muss unverzüglich vom betroffenen Nutzer mit von ihm unterzeichneten Schreiben bestätigt werden, ausgehändigt oder zugesandt per Einschreiben oder E-Mail an den Emittenten an die Anschrift im Briefkopf dieses Vertrags.

Der Emittent und der Händler können nicht haftbar gemacht werden für Folgen eines Widerspruchs per Fax oder E-Mail, die nicht vom Nutzer stammt.

Ein Widerspruchsantrag gilt als erfolgt zum Datum und zur Uhrzeit des tatsächlichen Empfangs des Antrags durch den Händler. Bei Diebstahl oder betrügerischer Nutzung des Identifikators ist der Emittent berechtigt, über den Händler eine Quittung oder eine Kopie der eingereichten Klage beim Nutzer zu fordern, der sich verpflichtet, darauf unverzüglich zu antworten.

8. Umstrittene Transaktion

8.1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Nutzer

Bei jeder Beschwerde zu vom Emittenten ausgeführten Zahlungs- oder Rückerstattungsvorgängen im Rahmen dieses Vertrags wird der Nutzer aufgefordert, sich an den Kundenservice des Händlers oder an die diesbezüglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegebene Adresse zu wenden.

Wenn ein Auftrag vom Emittenten mit Fehlern aufgrund eines Verschuldens des letzteren ausgeführt wird, muss die Beanstandung unverzüglich an den Dienstleister übermittelt werden, der Auftrag wird storniert und das Konto wird wieder so hergestellt, wie es vor Eingang des Zahlungsauftrags war. Anschließend wird der Auftrag korrekt abgebildet.

In den Preisbedingungen angegebenen Kosten können bei nicht berechtigter Beanstandung einer Transaktion erhoben werden.

8.2. Für den gewerbetreibenden Nutzer geltende Bestimmungen

Der gewerbetreibende Nutzer, der eine nicht von ihm genehmigte oder falsch ausgeführte Überweisungstransaktion anfechten möchte, muss sich telefonisch unverzüglich mit dem Kundenservice des Händlers nach Kenntnisnahme der Unregelmäßigkeit und spätestens innerhalb von acht (8) Wochen nach Buchung der Transaktion in Verbindung setzen, ihr obliegt die unverzügliche Übermittlung der Anfechtung an den Emittenten. Außer es liegen stichhaltige Gründe für einen hinreichenden Verdacht auf Betrug des Nutzers vor, erstattet der Emittent dem Nutzer den Betrag der Transaktion unverzüglich nach Eingang des Anfechtungsantrags und auf jeden Fall spätestens bis zum Ablauf des nächsten Geschäftstags. Der Emittent versetzt das Konto wieder in den vorherigen Zustand, so als ob die nicht genehmigte Zahlungstransaktion nicht erfolgt wäre.

Bei Verlust oder Diebstahl der personalisierten Sicherheitsmerkmale gehen die nicht genehmigten Transaktionen, die vor Mitteilung des Widerspruchs erfolgten, zulasten des Nutzers. Die nach dem Widerspruch ausgeführten Transaktionen werden vom Emittenten getragen, außer im Betrugsfall des Nutzers.

8.3. Für den Endnutzer geltende Bestimmungen

Der Endnutzer, der eine nicht von ihm genehmigte oder falsch ausgeführte Überweisungstransaktion anfechten möchte, muss sich telefonisch unverzüglich mit dem Kundenservice des Händlers nach Kenntnisnahme der Unregelmäßigkeit und spätestens innerhalb von dreizehn (13) Monaten nach der Belastung in Verbindung setzen, ihr obliegt die unverzügliche Übermittlung der Anfechtung an den Emittenten. Außer es liegen stichhaltige Gründe für einen hinreichenden Verdacht auf Betrug des Nutzers vor, erstattet der Emittent dem Nutzer den Betrag der Transaktion unverzüglich nach Eingang des Anfechtungsantrags und auf jeden Fall spätestens bis zum Ablauf des nächsten Geschäftstags. Der Emittent versetzt das Konto wieder in den vorherigen Zustand, so als ob die nicht genehmigte Zahlungstransaktion nicht erfolgt wäre.

Bei Anfechtung obliegt die Beweislast, dass der Zahlungsvorgang authentifiziert, ordnungsgemäß erfasst und verbucht war und nicht von einem technischen Mangel oder dergleichen beeinträchtigt war, dem Emittenten.

Bei nicht genehmigtem Zahlungsvorgang infolge des Verlusts oder Diebstahl von personalisierten Sicherheitsmerkmalen trägt der Nutzer vor Mitteilung des Widerspruchs die Verluste in Verbindung mit der Nutzung personalisierter Sicherheitsmerkmale innerhalb einer Obergrenze von fünfzig (50) Euro. Die nach dem Widerspruch ausgeführten Transaktionen werden vom Emittenten getragen, außer im Betrugsfall des Nutzers. Allerdings haftet der Nutzer nicht bei:

  • Nicht genehmigtem Zahlungsvorgang, der ohne Nutzung personalisierter Sicherheitsmerkmale erfolgte;
  • Verlust oder Diebstahl personalisierter Sicherheitsmerkmale, die vom Nutzer vor der Zahlung nicht erkennbar waren;
  • Verlust infolge von Handlungen oder Fahrlässigkeit eines Angestellten, eines Agenten oder einer Niederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder einer Körperschaft, zu der die Geschäftstätigkeit ausgelagert wurde.
Der Nutzer haftet auch nicht:
  • wenn der nicht genehmigte Zahlungsvorgang durch Veruntreuung der personalisierten Sicherheitsmerkmale ohne Wissen des Nutzers erfolgte;
  • bei Fälschung der personalisierten Sicherheitsmerkmale, wenn zum Zeitpunkt des nicht genehmigten Zahlungsvorgangs der Nutzer im Besitz dieser Merkmale war.
Der Nutzer trägt sämtliche durch nicht genehmigte Transaktionen verursachte Verluste, wenn sich diese Verluste aus betrügerischer Absicht seinerseits ergeben oder wenn er nicht vorsätzlich durch grobe Fahrlässigkeit die Pflichten erfüllt hat, die Sicherheit seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale zu wahren und den Widerspruch bei Verlust, Diebstahl oder Veruntreuung dieser Merkmale mitzuteilen.

Außer betrügerische Absicht seinerseits trägt der Nutzer keine finanziellen Auswirkungen, wenn die nicht genehmigte Transaktion erfolgte, ohne dass der Emittent eine starke Authentifizierung des Nutzers forderte in Fällen, wo die Verordnung vorsieht, dass letztere vorgeschrieben ist.

9. Finanzielle Bedingungen

Die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Dienstleistungen werden vom Händler in dessen Namen und im Auftrag des Emittenten gemäß den Preisbedingungen in Rechnung gestellt.

Alle vom Nutzer geschuldeten Provisionen werden automatisch auf dem E-Geld-Konto vom Emittenten abgebucht. Der Nutzer genehmigt dem Emittenten, jederzeit einschließlich nach Schließung des Kontos, jede einredefreie, bezifferbare und fällige Forderung, die gleichgültig aus welchem Grund schuldig bleibt, auszugleichen. Er kann die Deckung des E-Geld-Kontos mit jedem vom Nutzer ausstehenden, fälligen und unbezahlten Betrag für den Emittenten ausgleichen.

10. Laufzeit und Kündigung

Der Rahmenvertrag wird für eine unbegrenzte Dauer geschlossen. Er tritt ab dessen Annahme durch den Nutzer in Kraft.

Der Nutzer kann jederzeit und mittels Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen den Rahmenvertrag kündigen. Der Emittent kann jederzeit den auf dauerhaftem Datenträger bereitgestellten Rahmenvertrag mittels Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten kündigen. In diesem Fall schuldet der Nutzer die in regelmäßigen Abständen belasteten Kosten für die Dienstleistungen anteilmäßig bis zur Beendigung des Vertrags.

Über sechs (6) Monate hinaus kann der Rahmenvertrag kostenlos gekündigt werden. In den anderen Fällen kann eventuell eine Rücktrittsgebühr gemäß den Preisbedingungen zur Anwendung kommen.

Jede Partei muss dafür an die andere Partei per Einschreiben mit Rückschein ihre Kündigung an die Anschrift oder an die E-Mail-Adresse richten, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegeben ist.

Der Nutzer muss in seinem Kündigungsschreiben seine Bankverbindung oder Zahlungsinformationen angeben, die es dem Emittenten ermöglichen, ihm das verfügbare E-Geld zu erstatten. Fehlt die Angabe, obliegt es dem Emittenten, die Rückerstattungsanweisungen zu befolgen, die die Rückerstattung durch Gutschrift auf der Karte voraussetzen, die zum Erwerb des E-Geldes diente. Der Emittent von von jeder Verpflichtung entbunden, da er dem Nutzer die Überweisung auf das angegebene Konto bzw. die Gutschrift des E-Geld-Betrages auf seiner Karte bestätigt hat.

Bei schwerem Verstoß, Betrug oder Zahlungsausfällen seitens des Nutzers behält sich der Emittent das Recht zur Aussetzung oder Kündigung dieses Vertrags vor durch Zusendung einer E-Mail gemeinsam bei Kündigung mit einem Einschreiben mit Rückschein.

Bei Ernennung eines Nachfolgers des Emittenten zur Ausgabe von auf der Website ausgegebenem E-Geld obliegt es dem Händler, die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Nutzers zu dieser Änderung, zum Betrag des verfügbaren E-Geldes zu erhalten und dem Emittenten die Transfermodalitäten des entsprechenden Geldbetrags für das verfügbare E-Geld anzugeben.

11. Änderung des Rahmenvertrags

Der Emittent behält sich das Recht vor, jederzeit den Rahmenvertrag zu ändern. Jeder Änderungsentwurf des Rahmenvertrags wird dem Nutzer durch den Händler auf dauerhaftem Datenträger spätestens zwei (2) Monate vor dem Anwendungsdatum, das für das Inkrafttreten vorgeschlagen wurde, bereitgestellt. Jede neue vom Emittenten angebotene Leistung führt zu einer Änderung des Rahmenvertrags.

Jeder Nutzer kann die vorgeschlagenen Änderungen ablehnen und muss seine Ablehnung dem Kundenservice des Händlers per Einschreiben mit Rückschein 2 Monate vor Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen an die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegebenen Anschrift mitteilen (der Poststempel ist maßgeblich).

Mangels Mitteilung der Ablehnung vor dem angegebenen Datum des Inkrafttretens gelten die vorgeschlagenen Änderungen als angenommen durch den Nutzer.

Die Beziehungen zwischen den Parteien nach Inkrafttreten werden dann von der neuen Fassung des Rahmenvertrags geregelt.

Bei Ablehnung durch den Nutzer führt diese Ablehnung ohne Kosten zur Kündigung des Rahmenvertrags sowie zur Rückerstattung der ihm gehörenden E-Geld-Einheiten innerhalb von dreizehn (13) Monaten nach Inkrafttreten der Kündigung hinsichtlich der Abdeckung sämtlicher künftiger Anfechtungen.

Sämtliche Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die es erforderlich machen, dass der gesamte oder ein Teil des Rahmenvertrags geändert wird, gelten ab dem Datum des Inkrafttretens ohne Ankündigung. Der Nutzer wird jedoch darüber informiert.

12. Sicherheit

Der Emittent verpflichtet sich, seine Leistungen unter Beachtung der geltenden Gesetze und Bestimmungen und dem Stand der Technik zu gewährleisten. Insbesondere leitet der Emittent alles in die Wege, um die Sicherheit und Geheimhaltung der Daten der Nutzer gemäß den gültigen Vorschriften sicherzustellen.

Der Emittent behält sich das Recht vor, vorübergehend den Zugang zum Online-Konto aus technischen, Sicherheits- oder Wartungsgründen auszusetzen, ohne dass diese Vorgänge zu irgendeiner Entschädigung berechtigen. Er verpflichtet sich, derartige Unterbrechungen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

Der Emittent kann jedenfalls nicht hinsichtlich des Nutzers für etwaige Fehler, Versäumnisse, Unterbrechungen oder Verzögerungen der über die Website ausgeführten Transaktionen haftbar gemacht werden, die durch einen nicht berechtigten Zugang für letzteren entstanden. Der Emittent kann nicht für Diebstähle, Zerstörungen oder unbefugte Datenübertragungen, die durch einen unberechtigten Zugang zur Website entstehen, haftbar gemacht werden. Außerdem bleibt der Emittent für das Rechtsverhältnis zwischen Nutzer und Zahlungsempfänger des Zahlungsvorgangs oder zwischen Nutzer und Website fremd. Der Emittent kann nicht für Fehler, Mängel oder Fahrlässigkeit des Nutzers oder des Zahlungsempfängers untereinander bzw. der Website und des Nutzers untereinander haftbar gemacht werden.

Wenn der Kundenidentifikator oder jede sonstige für die Ausführung eines vom Nutzer bereitgestellten Zahlungsvorgangs ungenau ist, ist der Emittent nicht für die falsche Ausführung besagter Dienstleistung verantwortlich.

Der Händler ist allein verantwortlich für die Sicherheit und Geheimhaltung der ausgetauschten Daten im Rahmen der Nutzung der Website entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website, wobei der Emittent für die Sicherheit und Geheimhaltung der Daten verantwortlich ist, die er mit dem Nutzer im Rahmen dieses Vertrags zur Erstellung und Führung seines Kontos austauscht sowie mit dem Konto verbundene Zahlungsvorgänge.

13. Haftungsbeschränkung des Emittenten

Der Emittent mischt sich in keiner Weise in die Rechts- und Geschäftsbeziehungen und etwaige Rechtsstreitigkeiten zwischen Zahlungsempfänger und Nutzer oder zwischen Nutzer und Händler ein. Der Emittent übt keinerlei Kontrolle über die Konformität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Eigenschaften und die Eignung der Produkte aus, die Gegenstand eines Zahlungsvorgangs sind. Diesbezüglich obliegt es dem Nutzer, alle sachdienlichen Informationen aufzunehmen, bevor der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung, die Mittelbeschaffung oder jede Transaktion in voller Kenntnis vorgenommen wird. Jede vom Nutzer ausgeführte Transaktion führt zu einem Vertrag, der direkt zwischen ihm und dem oder den Zahlungsempfänger(n) zustande kommt, für den der Emittent fremd ist. Letzterer kann folglich nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der daraus entstehenden Pflichten haftbar gemacht werden, noch für etwaige vom Nutzer diesbezüglich verursachte Schäden.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist die Haftung des Emittenten gegenüber einem Nutzer auf direkte Schäden, wie von der Verordnung vorgesehen, begrenzt.

14. Verpflichtungen des Nutzers

Der Nutzer garantiert, dass kein Element seines persönlichen Bereiches auf der Website die Rechte Dritter beeinträchtigt noch gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt. Der Nutzer bescheinigt die Übereinstimmung, Rechtmäßigkeit und die Eignung der Spende, die zugunsten des tatsächlichen Zahlungsempfängers ausgeführt wurde, des Kaufs der Ware für den Zahlungsempfänger.

Er verpflichtet sich, den Rahmenvertrag nicht unrechtmäßig oder unter Bedingungen zu erfüllen, die die Website beschädigen, deaktivieren, überlasten oder verändern können; Er verpflichtet sich, sich für eine andere Person oder Organisation auszugeben, seine Identität, sein Alter zu fälschen oder zu verschleiern oder eine falsche Identität zu erstellen;

Bei Verletzung dieser Pflichten behält sich der Emittent das Recht vor, jede geeignete Maßnahme zu ergreifen, damit die Machenschaften eingestellt werden. Er ist auch zur Aussetzung, Löschung und/oder Sperrung des Zugangs auf sein Konto berechtigt. Unbeschadet gerichtlicher Klagen durch Dritte ist der Emittent berechtigt, persönlich gerichtlich vorzugehen zur Wiedergutmachung der Schäden, der er persönlich aufgrund der Versäumnisse des Nutzers in Anbetracht von dessen Pflichten für diesen Vertrag erlitten hat.

15. Widerrufsrecht

15.1. Geltende Bestimmungen für alle Nutzer

Der Nutzer, der im Sinne der Artikel 341 -1 ff. des französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen angeworben wurde, verfügt über eine Frist von vierzehn (14) Kalendertagen zur Ausübung seines Rechts auf Widerspruch, vorbehaltlich gegebenenfalls den Bedingungen von Artikel 341-1 desselben Gesetzbuches zu entsprechen, ohne Angabe von Gründen und Zahlung von Vertragsstrafen.

Diese Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag der Anmeldung als Nutzer.

15.2. Für den Endnutzer geltende Bestimmungen

Gemäß Artikel 222-7 des französischen Verbrauchergesetzbuches verfügt der Endnutzer über ein Widerrufsrecht, das innerhalb von vierzehn Tagen (14) ausgeübt werden kann ohne Angabe von Gründen und Zahlung von Vertragsstrafen. Diese Widerrufsfrist beginnt entweder ab dem Tag des Abschlusses des Rahmenvertrags oder ab Eingang der Vertragsbedingungen und -informationen, wenn dieses Datum nach dem Datum des Vertragsschlusses liegt.

Der Rahmenvertrag kann vor Ablauf der Widerrufsfrist nur mit Zustimmung des Endnutzers mit der Durchführung beginnen. Der Endnutzer erkennt an, dass die Nutzung der Dienstleistungen nach Abschluss des Rahmenvertrags eine ausdrückliche Forderung seinerseits darstellt, um mit der Durchführung des Rahmenvertrags vor Ablauf der oben genannten Frist zu beginnen.

Die Ausübung des Widerrufsrechts bringt die Auflösung des Rahmenvertrags mit sich, der bei Ausführungsbeginn einer Kündigung gleichkommt und die vorher ausgeführten Leistungen in Frage stellt. In diesem Fall ist der Endnutzer nur zur anteilsmäßigen Bezahlung der tatsächlich bereitgestellten Dienstleistungen verpflichtet.

15.3. Ausübung des Widerrufsrechts

Der Nutzer muss seine Widerrufserklärung fristgerecht dem Kundenservice des Händlers telefonisch oder per E-Mail mitteilen und ein Bestätigungsschreiben an die Anschrift des Kundenservice des Händlers richten. Diesbezüglich kann er den vom Händler zur Verfügung gestellten Widerrufsschein verwenden.

16. Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Der Emittent unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

In Anwendung der Bestimmungen luxemburgischen Rechts zur Mitwirkung der Finanzinstitutionen bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist der Emittent verpflichtet, sich bei jedem Nutzer für jede Transaktion oder Geschäftsbeziehung über die Herkunft, den Gegenstand und das Ziel der Transaktion oder der Kontoeröffnung zu informieren. Er muss darüber hinaus alle erforderlichen Schritte zur Identifikation des Nutzers und gegebenenfalls des tatsächlichen Zahlungsempfängers des Kontos und/oder mit ihm verbundenen Zahlungsvorgängen ausführen.

Der Nutzer erkennt an, dass der Emittent die Nutzung der personalisierten Sicherheitsmerkmale, den Zugang zu einem Konto oder die Ausführung einer Transaktion oder einer Rückerstattung in Ermangelung eines hinreichenden Bestandteils zu seinem Gegenstand oder seiner Beschaffenheit jederzeit beenden oder verschieben kann. Er wird informiert, dass eine Transaktion im Rahmen dieses Vertrags Gegenstand der Ausübung des Kommunikationsrechts der zentralen Meldestelle ist.

Der Nutzer kann gemäß der Gesetzgebung auf sämtliche so übermittelte Informationen zugreifen, sofern dieses Zugangsrecht nicht die Zweckbestimmung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Frage stellt, wenn sich diese Daten auf den Antragsteller beziehen.

Weder Strafverfolgung noch eine zivilrechtlichen Verantwortlichkeitsklage können erhoben werden, noch Sanktionen durch ihren Berufsstand gegenüber dem Emittenten, seinen Geschäftsführern oder seine Angestellten, die in gutem Glauben die Verdachtsmeldungen bei der nationalen Behörde gemacht haben.

17. Datenschutz

Der Emittent erfasst und bearbeitet sämtliche personenbezogene Daten in Einklang mit den geltenden Vorschriften zum Datenschutz.

Die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der gemäß diesem Vertrag bereitgestellten Dienstleistungen Mangels Bereitstellung der vorgeschriebenen personenbezogenen Daten kann der Antragsteller sich mit einer Ablehnung des Zugangs zu den Dienstleistungen konfrontiert sehen.

Die betroffene Person wird informiert, dass die personenbezogenen Daten insbesondere zu folgenden Zwecken erfasst werden: Bereitstellung der Dienstleistungen wie in diesem Vertrag beschrieben; Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Bearbeitung der Informations- und Beschwerdeanträge; Erstellung von Statistiken. Diese Bearbeitungen sind insbesondere zur Durchführung des Rahmenvertrags sowie zur Einhaltung rechtlicher Pflichten notwendig, denen die Verantwortlichen für die Bearbeitung unterliegen. Der Emittent und der Händler handeln als gemeinsame Verantwortliche für diese Behandlungen.

Personenbezogene Daten dürfen keinem Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen übertragen werden. Jedenfalls wird jede betroffene Person unterrichtet, dass die personenbezogenen Daten an Subunternehmer des Emittenten übermittelt werden zur Erfüllung der vorab angeführten Zwecke. Besagte Subunternehmer handeln nur auf Anweisung des Emittenten und ausschließlich für Rechnung des letzteren.

Die betroffene Person kann auf die Liste der Subunternehmer zugreifen durch Übertragung des Antrags an den Kundenservice des Händlers. Sie wird unterrichtet, dass der Emittent sicherstellt, dass seine Subunternehmer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Sicherheit und Geheimhaltung der personenbezogenen Daten gewahrt wird. Bei Eintreten einer Verletzung der personenbezogenen Daten (Verlust, Eingriff, Zerstörung usw.), die erhöhte Risiken einschließen für die betroffene Person, wird diese darüber informiert.

Der Emittent behält sich das Recht zur Offenlegung personenbezogener Daten auf Antrag einer gesetzlichen Behörde vor, um alle geltenden Gesetze und Bestimmungen zu erfüllen, um die Rechte des Inhabers des Kontos oder einer betroffenen Person zu schützen oder zu verteidigen, wenn zwingende Umstände es rechtfertigen oder um die Sicherheit des Inhabers, der Dienste oder der Öffentlichkeit zu schützen.

Die vom Emittenten im Rahmen der bereitgestellten Dienstleistungen bearbeiteten personenbezogenen Daten gemäß diesem Vertrag werden während der unbedingt erforderlichen Laufzeit bewahrt, um die oben erwähnten Ziel zu erreichen. Vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen werden die personenbezogenen Daten nicht über den Stichtag der Kündigung des Vertrags hinaus aufbewahrt. Es wird unter anderem deutlich gemacht, dass personenbezogene Daten zur Identifikation fünf Jahre lang ab dem Ende der Vertragsbeziehung aufbewahrt werden kraft geltender Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Die betroffenen Personen verfügen über folgende Rechte zu ihren personenbezogenen Daten gemäß den durch die Bestimmungen vorgesehenen Bedingungen: Zugangsrecht, Berichtigungsrecht, Widerspruchsrecht, Löschungsrecht, Recht auf eingeschränkte Verarbeitung und Recht auf Übertragbarkeit. Eine betroffene Person kann jederzeit ihre Rechte ausüben, indem sie sich an den Kundenservice des Händlers wendet. Ihr Antrag muss den Namen, Vornamen und Identifikator angeben und mit einer Fotokopie eines Ausweisdokuments mit Unterschrift versehen sein.

Eine Antwort ergeht an die betroffene Person innerhalb eines (1) Monats nach Eingang des Antrags. Diese Frist kann um zwei (2) Monate in Anbetracht der Komplexität der Anzahl an Anträgen verlängert werden. In diesem Fall wird die betroffene Person über die Verlängerung und die Gründe der Verschiebung innerhalb eines (1) Monats ab Eingang des Antrags informiert.

Die betroffene Person wird informiert, dass sie über das Recht verfügt, eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einzureichen für jeden Antrag in Verbindung mit ihren personenbezogenen Daten.

Wenn die betroffene Person ihren Antrag elektronisch einreicht, erhält sie die Antwort auf elektronischem Wege, sofern sie nicht ausdrücklich eine andere Art ersucht. Wenn die personenbezogenen Daten sich auf eine betroffene Person beziehen, die nicht Teil des Rahmenvertrags ist, und vom Nutzer übermittelt wurden, macht es sich dieser zur Aufgabe, der betroffenen Person die Informationen dieses Artikels zu übermitteln.

Ergänzende Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags, die Aufbewahrungszeiten und zu den Rechten der betroffenen Personen sind erhältlich in der Datenschutzerklärung des Emittenten (zugänglich auf der Website www.mangopay.com).

18. Betriebsgeheimnis

Der Emittent ist an die Schweigepflicht gebunden. Dieses Geheimnis kann jedoch gemäß geltender Gesetzgebung, kraft einer gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtung, insbesondere auf Antrag der vormundschaftlichen Behörden, der Steuer- und Zollverwaltung sowie des Strafrichters oder bei gerichtlicher Beschlagnahme, die dem Händler mitgeteilt wird, aufgehoben werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Nutzer den Händler von der Schweigepflicht entbinden und ihm ausdrücklich die Dritten angeben, die zum Erhalt der ihn betreffenden vertraulichen Informationen berechtigt sind.

Es wird festgehalten, dass die Schweigepflicht aufgehoben werden kann durch die Regelung zugunsten der Gesellschaften, die dem Händler wichtige operative Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags bereitstellen.

19. Geistiges Eigentum

Der Emittent behält sich das volle Eigentum der Wertpapiere und Eigentumsrechte vor, unabhängig davon, wie sie mit den angebotenen Dienstleistungen für den Nutzer verbunden sind. Keines dieser Rechte wird auf den Nutzer im Sinne dieses Vertrags übertragen.

20. Ableben des Nutzers und inaktive Konten

20.1. Ableben des Nutzers

Das Ableben des Nutzers beendet den Rahmenvertrag, sobald der Emittent davon Kenntnis erhält. Transaktionen, die ab dem Tod stattfinden, gelten als nicht genehmigt, vorbehaltlich des Einverständnisses der mit der Nachfolge beauftragten Rechteinhaber oder des Notars.

Das E-Geld-Einheitenkonto bleibt so lange geöffnet, wie es für die Regelung der Nachfolge notwendig ist, und der Händler/Emittent stellt die Restzahlung sicher mit Einverständnis der mit der Nachfolge beauftragten Rechteinhaber oder des Notars.

20.2. Inaktive Konten

Jedes inaktive E-Geld-Einheitenkonto kann Gegenstand einer Inaktivitätsmitteilung per E-Mail seitens des Händlers gefolgt von einer Mahnung einen (1) Monat später sein. Das Konto des Nutzers wird als inaktiv betrachtet, wenn nach einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten keinerlei Transaktion (außer Abbuchung der Kontoführungsgebühren) auf Veranlassung des Nutzers (oder jedes Beauftragten) erfolgt ist und er sich nicht beim Händler in welcher Form auch immer gemeldet hat.

Mangels Antwort oder Verwendung des verfügbaren E-Geldes in dieser Frist wird das Konto geschlossen und einzig zum Zwecke der Rückerstattung des E-Geldes aufrechterhalten. Kontoführungsgebühren können vom Emittenten erhoben werden.

Das Konto darf zu keiner späteren Verwendung des E-Geldes führen.

21. Höhere Gewalt

Die Parteien sind nicht haftbar für irgendein Versagen beim vorliegenden Vertrag bei Verzug oder Nichterfüllung, wenn deren Ursache mit höherer Gewalt, wie in Artikel 1218 des Code civil festgelegt, verbunden ist.

22. Eigenständige Vertragsbestimmungen

Wird irgendeine Bestimmung dieses Vertrags als nichtig erachtet oder als gegenstandslos, wird sie gestrichen und hat nicht die Nichtigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen zur Folge.

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ungültig werden oder als solche erklärt wurden in Anwendung eines Gesetzes, einer Verordnung oder infolge einer endgültigen Entscheidung durch ein zuständiges Gericht, bewahren die anderen Bestimmungen ihre vorgeschriebene Wirksamkeit und Tragweite. Die als nichtig und ungültig erklärten Bestimmungen werden dann durch Bestimmungen ersetzt, die sich sinngemäß und in ihrer Tragweite so weit wie möglich den ursprünglich vereinbarten Bestimmungen annähern.

23. Schutz der aufgebrachten Gelder

Die Gelder des Nutzers werden jeweils am Ende des Geschäftstags auf einem bei einer Bank eröffneten Konto hinterlegt und von dieser beschränkt.

Gemäß Artikel 24-10 (1) des Gesetzes vom 20 Mai 2011, das im Amtsblatt Mémorial A Nr. 104 vom 24. Mai 2011 des Großherzogtums Luxemburg veröffentlicht wurde, und Artikel 14 des Gesetzes vom 10. November 2009, das im Mémorial A Nr. 215 vom 11. November 2009 des Großherzogtums Luxemburg veröffentlicht wurde, zur Umsetzung der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E- Geld-Instituten, werden die aufgenommenen Mittel geschützt und fallen nicht in die Guthabenmasse des E- Geld-Instituts bei Liquidation, Insolvenz oder jeder anderen Konkurslage des Instituts.

24. Nichtabtretbarkeit

Der Rahmenvertrag darf zu keiner vollständigen bzw. teilweisen Abtretung entgeltlich noch unentgeltlich durch den Nutzer führen. Dadurch ist es untersagt, einem Dritten irgendwelche Rechte oder Pflichten, die er in diesem Vertrag hält, abzutreten. Bei Verletzung dieses Verbots neben der sofortigen Kündigung dieses Vertrags kann der Emittent haftbar gemacht werden.

25. Rechtsverbindlicher Nachweis

Sämtliche unveränderlich, zuverlässig und sicher übernommenen Daten aus der Datenbank des Emittenten insbesondere für Zahlungsaufträge und vom Nutzer erhaltene Bestätigungen, für verschickte Mitteilungen, für Zugänge, Rücknahme und Rückerstattung sind verbindlich zwischen den Parteien bis zum Beweis des Gegenteils.

26. Beschwerde und Mediation

Der Nutzer wird aufgefordert, sich bei allen Beschwerden an den Kundenservice des Händlers zu wenden, der eventuell auf der Website angegeben ist.

Alle Beschwerden außer der in Artikel 8 zum Abschluss, zur Erfüllung oder Kündigung des Rahmenvertrags sowie Ausgabe- und Verwaltungsdienstleistungen für E-Geld müssen per E-Mail unter folgender Adresse mitgeteilt werden: [email protected].

Der Nutzer akzeptiert, dass der Emittent auf seine Beschwerden auf dauerhaftem Datenträger antwortet. Die Antwort wird umgehend und spätestens binnen fünfzehn (15) Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde beim Emittenten übermittelt. Aus Gründen, die sich jedoch seiner Kontrolle entziehen, kann der Emittent daran gehindert werden, innerhalb von fünfzehn (15) Tagen zu antworten.

In diesem Fall übermittelt er dem Nutzer eine Antwort, die die Gründe dieses zusätzlichen Verzugs sowie das Datum, zu dem er die endgültige Antwort schickt, präzisiert. Auf jedem Fall erhält der Nutzer eine endgültige Antwort spätestens innerhalb von fünfunddreißig (35) Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde.

Der Nutzer wird unterrichtet, dass die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur financier - Finanzmarktaufsichtsbehörde) zuständig für die außergerichtliche Regelung der Streitfälle zur Erfüllung dieses Rahmenvertrags ist. Für weitere Informationen zur CSSF und den Bedingungen einer solchen Rechtshilfe kann der Nutzer sich an den Kundenservice des Händlers wenden oder die Website der CSFF (http://www.cssf.lu) zu Rate ziehen. Mediationsanträge müssen an den Schlichter der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), 283 route d’Arlon, L-1150 Luxembourg, ([email protected]) gerichtet werden, und dies ungeachtet sonstiger rechtlicher Schritte. Der Schlichter darf jedoch nicht beauftragt werden, wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder missbräuchlich ist, wenn der Rechtsstreit vorher untersucht wurde oder die Untersuchung durch einen anderen Schlichter bzw. ein Gericht läuft, wenn der Antrag des Schlichters nach mehr als einem Jahr ab der schriftlichen Beschwerde beim Fachmann eingereicht wurde, wenn der Rechtsstreit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schlichters fällt.

27. Sprache – Geltendes Recht und Gerichtsstand

Außer bei Anwendung eines Gesetzes über die öffentliche Ordnung (das nur innerhalb der strengen Grenzen seines Zwecks gilt)wird ausdrücklich festgelegt, dass Englisch die von den Parteien gewählte und verwendete Sprache in ihren vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen ist und der Rahmenvertrag französischem Recht unterliegt, und dass jeder Rchtsstreit zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertrag der Rechtsprechung der zuständigen französischen Gerichte unterliegt.