Kassel, Hessen, Deutschland
Camper von Andre
GeprĂŒft von Rental Holidays
4
In diesem Teilintegriert darfst du zu 4 verreisen
4
In diesem Teilintegriert kannst du zu 4 schlafen
B
Diesen Teilintegriert darfst du mit FĂŒhrerscheinklasse B fahren
Dieser Teilintegriert ist ausgestattet mit Dusche und Toilette
Dieser Teilintegriert ist ausgestattet mit einem Warmwasserboiler
Kfz-Haftpflicht-Versicherung
Kfz-Vollkasko-Versicherung
Teilkasko-Versicherung
Europaweiter Pannenschutzbrief
Marke
Adria
Modell
Compact DL
Hubraum in ccm
2300
KapazitÀt Kraftstofftank in Liter
90 l
Verbrauch in l/100km
9 l
Erstzulassung
10/03/23
SchlafplÀtze
4
LÀnge/Breite/Höhe in cm
699cm x 212cm x 250cm
Fahrzeugtyp
Teilintegriert
ZulÀssiges Gesamtgewicht
bis 3.500kg
Kraftstoffart
Diesel
Getriebe
Manuell
Kilometerstand
< 25000 km
Umweltplakette
grĂŒn
SitzplÀtze
4
XTRA-Camper: Ihre zuverlĂ€ssige Wohnmobil Vermietung. Wir sind gerne fĂŒr Sie da.
NEU: Online PrĂŒfung auf VerfĂŒgbarkeit und Reservierung möglich:
https://xtra-camper.de/accommodation/adria-compact-dl/
Das Wohnmobil Adria Compact DL mit groĂer Lounge Sitzgruppe ist wie folgt ausgestattet:
⹠Anzahl SchlafplÀtze: 3+1, SitzplÀtze: 4
âą Motorisierung 165PS
âą Funk-Zentralverriegelung inkl. WohnraumtĂŒr
âą Klimaanlage Fahrerhaus
âą Autoradio (inkl. DAB)
âą Navigationssystem via (Apple / Android ) Car Play
Alarmanlage
Winterreifen
Klimaanlage Fahrerhaus
ESP/ABS
Linkslenker
AnhÀngerkupplung
Beifahrerairbag
KurbelstĂŒtzen im Heck
Leichtmetallfelgen
AdBlue
Servolenkung
Navigation
Radio
Reifen-Luftdrucksensoren
Sparsaison
1. Nov. - 28. Feb.; ab: 5 Tage
115,00 âŹ
Vor-/Nachsaison
1. Sep. - 31. Okt. & 1. MĂ€rz - 30. Apr.; ab: 3 Tage
129,00 âŹ
Hauptsaison
1. Mai - 31. Aug.; ab: 5 Tage
145,00 âŹ
Fahrzeugregeln
Mietbedingungen
Stornierungsbedingungen
Weitere Mietbedingungen
Unsere GeschĂ€ftsbedingungen Mietgegenstand Der Mieter erhĂ€lt mit Abschluss des Mietvertrags das Recht, das konkret angebotene Fahrzeug vom Fahrzeugtyp Teilintegriert fĂŒr den festgelegten Mietzeitraum im Rahmen der folgenden Miet- und Nutzungsbedingungen zu nutzen. Dem Mieter obliegt die selbstbestimmte Fahrt mit dem Fahrzeug nach eigener Verantwortung. 1.1 Nutzung: Das Fahrzeug ist schonend und sachgemÀà zu behandeln und jeweils ordnungsgemÀà zu verschlieĂen. Die fĂŒr die Benutzung maĂgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmĂ€Ăig zu ĂŒberprĂŒfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Mietzeitraum Der Mietzeitraum beginnt und endet wie im Mietvertrag geregelt. Das Fahrzeug kann in der Zeit zwischen 14:00 bis 20:00 abgeholt werden und ist am letzten Miettag von 10:00 bis 12:00 am Ort der Abholung, sofern nichts anderes vereinbart wurde â zurĂŒckzugeben. Eine VerlĂ€ngerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ăbergabe und RĂŒckgabe Mietfahrzeug Ăbergabe- und RĂŒckgabeort: Sperberweg 15, 34302 Guxhagen Die Ăbergabe des Fahrzeugs erfolgt nach einer Einweisung in die Betriebsfunktionen und der gemeinsamen ĂberprĂŒfung der Inhalte des Ăbergabeprotokolls. Bei RĂŒckgabe des Mietfahrzeugs wird analog ein RĂŒckgabeprotokoll erstellt. Beide PrĂŒfprotokolle ergĂ€nzen dabei die Miet- und Nutzungsbedingungen und sind jeweils von beiden Parteien bei Ăbergabe und RĂŒckgabe zu unterzeichnen. Bei einer verspĂ€teten RĂŒckgabe des Fahrzeuges ist der Vermieter berechtigt, GebĂŒhren fĂŒr die VerspĂ€tung nach MaĂgabe einer anteiligen Mietzinsberechnung zu erheben, sowie bei einer erheblich verspĂ€teten RĂŒckgabe ggf. weitere VerzugsschĂ€den geltend zu machen die ihm entstanden sind, weil er nicht ĂŒber das Fahrzeug verfĂŒgen konnte. Der Mieter kann AnsprĂŒche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche AnsprĂŒche begrĂŒndenden MĂ€ngel nicht im Ăbergabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind 4. ServicegebĂŒhr: Es wird vom Vermieter eine Service-Pauschale in Höhe von 100,00 EUR erhoben. Fahrzeugausstattung In der Fahrzeugmiete sind allgemeine Einrichtungs- und AusstattungsgegenstĂ€nde, die einen grundsĂ€tzlichen Gebrauch des Fahrzeuges als Reisemobil erst möglich machen (z.B. Stromkabel, Wasserschlauch) enthalten. Eine vollstĂ€ndige Auflistung erfolgt in der Ausstattungsliste. In der Fahrzeugmiete nicht enthalten sind Kosten fĂŒr Kraft- und Verbrauchsstoffe sowie GebĂŒhren, die sich aus der Nutzung des Fahrzeuges durch den Mieter ergeben (z.B. MautgebĂŒhren, StellplatzgebĂŒhren, BuĂgelder, Transferkosten). Entgelte und Zahlungsbedingungen 6.1. Gesamtfahrzeugmiete Die Gesamtfahrzeugmiete, inklusive anfallender Zusatzkosten wie z.B. einer ServicegebĂŒhr oder weiterer Ausstattung ist im Mietvertrag geregelt. 6.2. FĂ€lligkeit Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises wird unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fĂ€llig. Die restlichen 70 % des Gesamtmietpreises (Restzahlung) sind spĂ€testens 6 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums zu zahlen. Bei kurzfristigem Abschluss des Mietvertrages (unter 6 Wochen bis zum Mietbeginn) ist der Gesamtmietpreis in voller Höhe sofort nach Vertragsabschluss fĂ€llig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug. Der Mieter ist berechtigt, Zahlungen auch vor Eintritt der FĂ€lligkeit zu leisten. 6.3. Rabatte und Gutscheine Die Einlösung von Gruppenrabatten und PartnervergĂŒnstigungen sowie Gutscheincodes erfolgt unter dem Vorbehalt der PrĂŒfung durch den Vermieter mittels Vorlage eines geeigneten Nachweises, der die GewĂ€hrung des Rabattes an den Mieter begrĂŒndet. Der Vermieter ist berechtigt, fĂŒr unberechtigt eingelöste VergĂŒnstigungen Nachforderungen zu stellen und die Ăbergabe des Fahrzeuges bis zur Zahlung zu verweigern. 6.4. Stornierung bei RĂŒcktritt durch den Mieter Bei RĂŒcktritt der verbindlichen Reservierung durch den Mieter werden folgende prozentualen GebĂŒhren des Gesamtmietpreises fĂ€llig: Bis 3 Monate vor Mietbeginn 30 %, zwischen 3 und 1 Monat vor Mietbeginn 70%, zwischen 30 und 0 Tagen vor Mietbeginn 100%. Kaution / Mietsicherheit Zur Sicherung aller AnsprĂŒche des Vermieters aus diesem MietverhĂ€ltnis einschlieĂlich aller eventuellen SchadensersatzansprĂŒche, verpflichtet sich der Mieter eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von 1.000,00 EUR an den Vermieter zu zahlen. Die Zahlung der Kaution hat spĂ€testens bei Ăbergabe des Fahrzeugs in bar zu erfolgen. RĂŒckzahlung Kaution Die RĂŒckzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach RĂŒckgabe des Fahrzeugs und Abrechnung der ZahlungsansprĂŒche des Vermieters, wenn nicht einer der folgenden GrĂŒnde einer vollstĂ€ndigen RĂŒckzahlung entgegensteht: Ist es zum Zeitpunkt der RĂŒckgabe der Mietsache ersichtlich, dass weitere Kosten, z. B. bedingt durch BeschĂ€digungen, Verschmutzungen und RĂŒckgabe eines nicht aufgetankten Fahrzeuges, entstehen werden, kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages, ggf. auf Basis vom Vermieter ggf. verwendeter Musterabrechnungen, mit der Kaution abrechnen und die entstandenen Werte von der Kaution in Abzug bringen. Bis zur abschlieĂenden KlĂ€rung der Höhe der Kosten und der Zahlungsverpflichtung, hat der Vermieter das Recht, die Kaution ganz â oder bei offensichtlich geringem Schadensvolumen teilweise -zurĂŒckzubehalten. Die RĂŒckzahlung der Kaution erfolgt unabhĂ€ngig davon, ob etwaige weitere ErstattungsansprĂŒche des Vermieters gegenĂŒber dem Mieter bestehen z.B. aufgrund zeitlich erst spĂ€ter anfallender GebĂŒhren und BuĂgelder oder sonstiger Kosten Dritter, deren Entstehung der Mieter zu vertreten hat. Mindestanforderungen Fahrer Mieter und ggf. jeder weitere Fahrer verpflichten sich zur Vorlage einer in Deutschland gĂŒltigen Fahrerlaubnis und eines Personalausweises im Original. Die Vorlage der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung zur Ăbergabe des Fahrzeuges. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten, wenn die Fahrerlaubnis nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist vorgelegt wird. Es gelten die RĂŒcktrittsbedingungen der Miet- und Nutzungsbedingungen. Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers muss mindestens 21Jahre betragen Der Mieter und jeder weitere Fahrer sind mindestens 3 Jahre im Besitz einer gĂŒltigen Fahrerlaubnis. Weitere zugelassene Fahrer Weitere Personen mĂŒssen vom Mieter spĂ€testens bei der Ăbergabe als weitere Fahrer gemeldet werden. Der Mieter ist verpflichtet, die formelle (Vorlage einer in Deutschland gĂŒltigen Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse, ggf. Mindestbesitz Fahrerlaubnis) und tatsĂ€chliche Fahrtauglichkeit (fahrtauglicher Zustand, keine AusschlussgrĂŒnde) weiterer Fahrer zu prĂŒfen und diese auf die Einhaltung der Miet- und Nutzungsbedingungen dieses Mietvertrages vor Fahrtantritt zu verpflichten, sowie nach Aufforderung Geburts- und Adressdaten zur Feststellung vollstĂ€ndiger Personalien der weiteren Fahrer herauszugeben. Im Ăbrigen gelten die Miet- und Nutzungsbedingungen. Besondere Nutzungsoptionen 11.1. Raucher Es handelt sich um ein Nichtraucherfahrzeug. Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behĂ€lt sich der Vermieter vor, das Fahrzeug je nach Grad der Verschmutzung (Geruch) angemessen reinigen zu lassen, um den Zustand bei Ăbergabe des Mietfahrzeuges wiederherzustellen. Die hierfĂŒr anfallenden Kosten trĂ€gt der Mieter. 11.2. Kleintiere Das MitfĂŒhren von Haustieren in dem Mietfahrzeug ist nur nach gesonderter Genehmigung gestattet. Versicherungsschutz und Haftung Der Vermieter stellt den Mieter nach den GrundsĂ€tzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gĂŒltigen Musterbedingungen der AKB (Allgemeine Bedingungen fĂŒr die Kfz-Versicherung) vorbehaltlich einer Selbstbeteiligung von SchĂ€den am Mietfahrzeug frei. Die Selbstbeteiligung je Schaden betrĂ€gt 1.000,00 EUR. Davon ausgenommen ist Mietausfall, welche dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden kann. Die Regelungen der Miet- und Nutzungsbestimmungen zur Haftungsbegrenzung sind zu beachten. Bei TeilkaskoschĂ€den (insbesondere Glas,- und HaarwildschĂ€den, Brand und ElementarschĂ€den) trĂ€gt der Mieter eine Selbstbeteiligung von 500,00 EUR je Schaden. Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt der Vermieter dem Mieter bei UnfallschĂ€den auf Verlangen zunĂ€chst eine Musterrechnung fĂŒr entsprechende SchĂ€den vor. Bei vorsĂ€tzlicher oder grob fahrlĂ€ssiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter FahruntĂŒchtigkeit entfĂ€llt die HaftungsbeschrĂ€nkung. Das Gleiche gilt fĂŒr SchĂ€den, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe oder -breite verursacht wurden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine allgemeinen Pflichten verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalls gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschrĂ€nkt fĂŒr alle von ihm zu vertretenden SchĂ€den, die bei der Nutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder durch unsachgemĂ€Ăe Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Ăbrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Der Mieter haftet fĂŒr sĂ€mtliche von Dritten gegenĂŒber ihm bzw. dem Vermieter geltend gemachte SchĂ€den, die der Mieter Dritten wĂ€hrend der Nutzung des Mietgegenstandes zugefĂŒgt hat. Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren, SchlĂŒsseln oder sonstigem Zubehör zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zutragen sowie den damit verbunden Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschĂ€digen. Der Zeitaufwand des Vermieters zur Behebung/Aufnahme von SchĂ€den ist in Höhe von 35,-⏠je Stunde zu entschĂ€digen. Es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistung zu minimieren. Auslandsreisen Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Als Richtlinien gelten die jeweils aktuellen Angaben des AuswĂ€rtigen Amtes zur BerĂŒcksichtigung von sicherheitseingeschrĂ€nkten Reisezonen. Dem Mieter obliegt die Pflicht zur Einhaltung landestypischer Verkehrspflichten und Gesetze. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschlieĂlich in der EuropĂ€ischen Union (EU) gestattet. Berechnung Nutzungskilometer Im Mietpreis sind 300 Freikilometer pro Miettag inklusive sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Mehrkilometer werden mit 0.35 EUR/km berechnet. Bei der FahrzeugrĂŒckgabe werden die angefallenen Mehrkilometer abzĂŒglich der Freikilometer abgerechnet. Ăbersteigen die Freikilometer die tatsĂ€chlich angefallenen Kilometer, erfolgt keine RĂŒckerstattung. Verhalten bei Unfall Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendungs- oder WildschĂ€den sofort die Polizei und den Vermieter zu verstĂ€ndigen. Gegnerische AnsprĂŒche dĂŒrfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat den Vermieter, selbst bei geringfĂŒgigen SchĂ€den, sofort telefonisch zu informieren und unverzĂŒglich, spĂ€testens bei RĂŒckgabe einen ausfĂŒhrlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Besitzt das Fahrzeug nicht mehr die vollstĂ€ndige Verkehrssicherheit informiert der Mieter hierĂŒber unverzĂŒglich den Vermieter. Sollte der WegstreckenzĂ€hler des Fahrzeuges versagen ist der Mieter verpflichtet unverzĂŒglich eine geeignete Werkstatt aufzusuchen und den Schaden beheben zu lassen. Reparaturen Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewĂ€hrleisten, dĂŒrfen vom Mieter bis 100,-⏠ohne weiteres, gröĂere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht fĂŒr den Schaden haftet vom Vermieter erstattet. SchadenersatzansprĂŒche fĂŒr vor Vertragsschluss vorhandene MĂ€ngel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen. FĂŒrsorgepflicht und Haftung des Vermieters Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese fĂŒr den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug bevor Beginn der Mietzeit durch eine Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschĂ€digt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder Aufwand erfordert hĂ€tte, der unter BerĂŒcksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben MissverhĂ€ltnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. Gerichtsstand FĂŒr alle Streitigkeiten aus oder ĂŒber diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart. Hinweis gemÀà §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Schlussbestimmung Alle Vereinbarungen bedĂŒrfen der Schriftform. Sollte einzelne Bestimmungen dieser GeschĂ€ftsbedienungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen mĂŒssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfĂŒllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberĂŒhrt und gelten als solche vereinbart. Die Anmietung eines Wohnmobils liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine gebĂŒndelten Leistungen (Reiseveranstaltung).
Individuelle Mietbedingungen
Kassel, Hessen, Deutschland
DĂŒsseldorf
Koblenz
Karlsruhe
Dresden
Rostock
Hannover
Duisburg
Frankfurt
Stuttgart
Leipzig
LĂŒbeck
Bielefeld
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Mainz
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Kiel
MĂŒnster
Dortmund
Mannheim
NĂŒrnberg
Cottbus
Bremen
Paderborn