Ochtendung, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Camper von Stefan
Geprüft von Rental Holidays
5
In diesem Teilintegriert darfst du zu 5 verreisen
4
In diesem Teilintegriert kannst du zu 4 schlafen
C1
Diesen Teilintegriert darfst du mit Führerscheinklasse C1 fahren
Dieser Teilintegriert ist ausgestattet mit Dusche und Toilette
Dieser Teilintegriert ist ausgestattet mit Heizung und Warmwasserboiler
Marke
Ahorn
Modell
Canada TE plus
Hubraum in ccm
2400
Leistung in kW
146 KW
Kapazität Kraftstofftank in Liter
85 l
Verbrauch in l/100km
9 l
Erstzulassung
30/08/20
Schlafplätze
4
Länge/Breite/Höhe in cm
750cm x 230cm x 320cm
Fahrzeugtyp
Teilintegriert
Basischassis
Renault
Zulässiges Gesamtgewicht
bis 4.500kg
Kraftstoffart
Diesel
Getriebe
Manuell
Kilometerstand
< 50000 km
Umweltplakette
grün
Sitzplätze
5
Frischwasser in Liter
75 l
Abwasser in Liter
120 l
Ein Traum mit Platzangebot und Luxus.
Mit Platz für 4 eignet sich dieses teilintegrierte Wohnmobil hervorragend für Paare, Familien oder auch Freunde.
Im Heck befinden sich zwei gemütliche Einzelbetten die man aber schnell zu einer großen Liegewiese umbauen kann. Dann könnte auch noch ein Kleinkind zwischen den Eltern schlafen. Schlafplätze für 2 weitere Personen bietet das Hubbett, das im vorderen Bereich elektrisch heruntergelassen werden kann (bis 140KG belastbar).
Die beiden Betten im Sch
Alarmanlage
Winterreifen
Klimaanlage Fahrerhaus
ESP/ABS
Linkslenker
Anhängerkupplung
Beifahrerairbag
Kurbelstützen im Heck
Leichtmetallfelgen
AdBlue
Servolenkung
Navigation
Radio
Reifen-Luftdrucksensoren
Ganzjahresreifen mit Schneeflocken Symbol Navigation mit Camperfunktion Apple Car Play / Android Auto
Sparsaison
31. Okt. - 27. Feb.; ab: 6 Tage
145,00 €
Vor-/Nachsaison
31. Aug. - 30. Okt. & 28. Feb. - 29. Apr.; ab: 6 Tage
129,00 €
Hauptsaison
30. Apr. - 30. Aug.; ab: 7 Tage
139,00 €
Fahrzeugregeln
Mietbedingungen
Stornierungsbedingungen
Weitere Mietbedingungen
Kaution kann auch per PayPal hinterlegt werden. Kilometer nach Vereinbarung inklusive. (200KM pro Miettag. Mehrkilometer 0,30€ pro km) 1. Wenn das Fahrzeug während des Mietzeitraums von mehreren Personen gefahren wird, müssen alle Fahrer bei Rental Holidays bzw. der Vermietplattform und dem Vermieter registriert sein, d.h. ein gültiger Führerschein und ein Personalausweis/Reisepass müssen bei der Fahrzeugübergabe vorliegen und registriert werden. Unberechtigte Fahrer sind Personen, die die Eigenschaften dieses Abschnitts nicht erfüllen; sie sind nicht berechtigt das Fahrzeug zu führen. Ein Verstoß gegen diese Regelung berechtigt den Vermieter zum sofortigen Rücktritt, bzw. zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Für entstehende Schäden haftet der Mieter / haften der als Gesamtschuldner. Übergabe: 2. Das Fahrzeug und ein Schlüssel werden am vereinbarten Übergabeort an den Mieter fahrbereit übergeben. Das Fahrzeug ist voll betankt, geprüft mit allen Betriebsstoffen sowie innen und aussen gereinigt. Die Schlüsselübergabe an den Mieter erfolgt erst nach Zahlung der Kaution in Höhe von 1500€. Rückgabe: 3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit mit vollem Tank (Diesel), innen und außen gereinigt (gefegt, gesaugt, gewischt) und in betriebsbereitem Zustand am Übergabeort zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Zulassungsbescheinigung und Schlüssel sind zurückzugeben. 4. Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Reinigung ganz oder teilweise, so wird eine Reinigungspauschaule abhängig vom Aufwand von mindestens 50 € fällig. Eine nicht durchgeführte Außenreinigung wird mit 70€ berechnet. (LKW Waschanlage A61 Truckstop Winningen). Bringt der Mieter das Fahrzeug nicht mit vollständig gefülltem Kraftstofftank zurück, so übernehmen wir das Auftanken. Für diese zusätzliche Leistung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € zusätzlich zu den anfallenden Kraftstoffkosten berechnet. Bei unentleerter WC-Kassette oder unentleertem Abwassertank wird eine Gebühr i. H. v. je 100 € erhoben. 5. Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug in Anwesenheit des Mieters untersucht, wobei das Ergebnis der Untersuchung in einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Rückgabeprotokoll festzuhalten ist. Wird ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat. 6. Bei schlechten Wetterbedingungen (starker Regen, Schnee), Dunkelheit oder wenn das Fahrzeug verschmutzt zurückgegeben wird, behalten wir uns dass Recht vor, das Fahrzeug erst am nächsten Tag (wenn die Bedingungen für die Inspektion besser sind) zu inspizieren. Dies dient zur Sicherstellung, dass keine Schäden übersehen werden. Der Mieter kann zum Zeitpunkt der Inspektion vor Ort oder per Videoanruf anwesend sein. Ist der Mieter nicht anwesend, wird das Rückgabeprotokoll von uns erstellt und dem Mieter per E-Mail mit Bildern der neu festgestellten Schäden zugeschickt. Dieses gilt als verbindlich. Wenn keine neuen Schäden festgestellt werden, wird die Kaution zurückerstattet. 7. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an Markise, Satschüssel, Solarpanel und Trittstufe des Fahrzeugs. Diese Schäden werden nicht als „Eigenschaden“ definiert und müssen zu 100 % vom Mieter bezahlt werden, inklusive der Kosten für die Schadensbehebung (auch wenn sie den Betrag der Kaution übersteigen). Ausnahmen sind Kaskoschäden, die durch einen Unfall o.ä. entstanden sind. 8. Im Mietzeitraum auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters 9. Unsachgemäße Befüllung der Tanks, z.B. Wasser, welches unsachgemäß in den Dieseltank oder Diesel, welches unsachgemäß in den Wassertank gefüllt wurde, verursacht substantielle Schäden am Fahrzeug. Die Kosten sind vom Mieter in ganzer Höhe zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierendenSchäden am Fahrzeug und dem Zubehör. 10. Der Mieter haftet für Motorschäden die entstanden sind durch vernachlässigte Kontrolle des Öl- und Kühlwasserstandes. Der Mieter ist verpflichtet, vor und während der Fahrt den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen. Alle Schäden am Fahrzeug, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben, müssen vom Mieter vollständig übernommen werden. 11. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Grundsätzlich darf das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Fahrzeug darf nur auf Alpenpässen die auch für LKW´s zugelassen sind gefahren werden. Gefahren werden darf z.B. die Fernpassbundestrasse Reutte-Tirol. Nicht gefahren werden darf z.B. der Gotthardpass in der Schweiz. Hier muss auf den Autobahnen und Bundesstraßen gefahren werden, die auch für den Schwerlastverkehr zugelassen sind. Dies wird per GPS im Fahrzeug überwacht. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer erhöhten Abnutzungspauschale berechnet
Individuelle Mietbedingungen
Ochtendung, Rheinland-Pfalz, Deutschland
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